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Energiekostenpauschale

By März 30, 2023News

Energiekostenpauschale (Energiekostenzuschuss für Kleinst- und Kleinunternehmen)

Für den pauschalen Energiekostenzuschuss (Energiekostenpauschale) kann ab 17.04.2023 ein sogenannter Pre-Check bei der Forschungsförderungsgesellschaft vorgenommen werden. Antragsberechtigt sind alle Unternehmen mit einen Jahresumsatz zwischen € 10.000,00 und € 400.000,00. Nicht antragsberechtigt sind öffentliche Unternehmen und Unternehmen aus den Bereichen Energie, Finanz, Immobilien und Landwirtschaft, sowie freie Berufe und politische Parteien.

Für die Antragstellung kann man sich jetzt schon vorbereiten

  • Einrichtung der Handysignatur
  • Einrichtung eines Zugangs zum Unternehmensserviceportal (https://www.usp.gv.at/)
  • ÖNANCE Code im Unternehmensserviceportal prüfen und generelle Stammdaten dort prüfen

Weiterführende Links:

Bei Fragen steht dir das Team der Vietax Consulting GmbH natürlich gerne zur Verfügung! Melde dich unter office@vietax.at bzw. ruf uns an unter 01/934 66 34

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