
Energiekostenpauschale (Energiekostenzuschuss für Kleinst- und Kleinunternehmen)
Für den pauschalen Energiekostenzuschuss (Energiekostenpauschale) kann ab 17.04.2023 ein sogenannter Pre-Check bei der Forschungsförderungsgesellschaft vorgenommen werden. Antragsberechtigt sind alle Unternehmen mit einen Jahresumsatz zwischen € 10.000,00 und € 400.000,00. Nicht antragsberechtigt sind öffentliche Unternehmen und Unternehmen aus den Bereichen Energie, Finanz, Immobilien und Landwirtschaft, sowie freie Berufe und politische Parteien.
Für die Antragstellung kann man sich jetzt schon vorbereiten
- Einrichtung der Handysignatur
- Einrichtung eines Zugangs zum Unternehmensserviceportal (https://www.usp.gv.at/)
- ÖNANCE Code im Unternehmensserviceportal prüfen und generelle Stammdaten dort prüfen
Weiterführende Links:
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