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Richtiges Verhalten im Krankenstand

By Januar 21, 2017Februar 24th, 2018News
Richtiges Verhalten im Krankenstand

Da wir in den letzten Wochen das Gefühl hatten, dass eine kleine Krankenstandswelle durch Österreich rollte, widmen wir diesem Blogbeitrag diesem wichtigen Thema – dem Krankenstand. Im folgenden wird ein Überblick über die richtige Meldung, die Krankenbestätigung, die Entgeltfortzahlung, die Kündigungsfristen sowie eine Hilfe für Unternehmen bei Krankenständen gegeben.

Meldung an den Arbeitgeber

Als Mitarbeiter ist es nicht nur respektvoll gegenüber seinem Dienstgeber, sondern es ist die Pflicht dem Dienstgeber unverzüglich über den Krankenstand zu informieren.

Die Krankenbestätigung vom Arzt muss ebenfalls dem Dienstgeber übermittelt werden.  In den meisten Fällen genügt es, diese einfach an dem ersten Arbeitstag mitzunehmen, in manchen Fällen (vor allem bei längeren Krankenständen) sollte die Krankmeldung anders übermittelt werden (Email, Post).

Die in der Praxis leider oft falsch vermittelte Information, dass man lediglich ab Krankenständen die länger als drei Tage dauern, eine Krankmeldung dem Dienstgeber übermitteln muss, ist dadurch entstanden, dass bei so kurzen Dauer manche Dienstgeber davon absehen können.

Kommt man als Mitarbeiter dieser Pflicht, also der korrekten Krankmeldung und dem Überbringen der Krankenbestätigung, nicht nach, kann der Arbeitgeber für diese Versäumnis das Gehalt bzw. den Lohn dementsprechend kürzen.

Vietax empfiehlt: falls du dir nicht sicher bist, ob dein Chef eine Krankenmeldung auch für kürzere Krankenstände möchte, rufe am besten beim ersten Krankenstand an (du musst dich ja ohnehin krank melden) und besprich dies kurz.

Für die Abrechnung kann es unter Umständen wichtig sein, ob es sich um einen Unfall oder um eine Krankheit handelt. Diese Frage darf vom Dienstgeber/ bzw. der Personalabteilung gestellt werden und muss auch wahrheitsgemäß beantwortet werden. Als Mitarbeiter ist man jedoch nicht verpflichtet, über die genaue Krankheit Auskunft zu geben.

Entgeltfortzahlung während des Krankenstandes

Essentiell für die Entgeltfortzahlung während eines Krankenstandes ist das sogenannte Ausfallsprinzip.

Dieses besagt, dass ein Mitarbeiter aufgrund der Krankheit nicht schlechter bezahlt werden darf. Bekommt man z.B. laufend Provisionen, Mehrstunden, Überstunden sind diese auch in das Krankengeld (ein Durchschnitt davon) hineinzurechnen.

Der Anspruch auf die Entgeltsfortzahlung ist abhängig von der Länge des Dienstverhältnisses und der Umstand ob man als Angestellter, Arbeiter oder Lehrling beschäftigt ist.

  • Im Angestelltendienstverhältnis (die Regelungen findet man im Angestelltengesetz AngG) hat man im ersten bis fünften Dienstjahr einen sogenannten Grundanspruch von sechs Wochen volles Entgelt und vier Wochen halbes Entgelt. Erkrankt man innerhalb eines halben Jahres nach dem ersten Arbeitstag nach dem Krankenstand wieder, hat man einen Folgeanspruch von sechs Wochen auf halbes Entgelt und vier Wochen auf ¼ des Entgeltes.

Die restlichen Ansprüche bei längerer Dienstzeit sind hier nachzulesen.

  • Das Krankengeld bei den Arbeitern ist geregelt im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) und ist ebenfalls aufgrund des Dienstalters unterschiedlich. Im ersten bis fünften Dienstjahr kann man pro Arbeitsjahr bis zu sechs Wochen volles Entgelt und vier Wochen halbes Entgelt beziehen.

Bei Arbeitern ist der Arbeitsunfall gesondert geregelt, man erhält pro Arbeitsunfall am Anfang seiner Dienstzugehörigkeit (1.-5. Dienstjahr) bis zu achten Wochen Entgeltfortzahlung.

Die restlichen Ansprüche für Arbeiter bei längerer Dienstzeit sind hier nachzulesen.

  • Bezüglich des Krankengeld von Lehrlingen wird hier alles super beschrieben.

Wird das Entgelt aufgrund eines langen Krankenstandes gekürzt, bekommt man von der zuständigen Krankenkasse Krankengeld. Achtung: dieses muss beantragt werden. Nähere Informationen findet man hier.

Kündigung während des Krankenstandes

Eine weitere gängige, in der Praxis leider falsche, Meldung lautet, dass man während des Krankenstandes nicht gekündigt werden darf. Dies ist aber leider falsch, wenn auch möglicherweise nicht der netteste Schachzug des Dienstgebers. Es gelten im Krankenstand die gleichen Kündigungsfristen und -termine wie auch normal. Allerdings muss der Dienstgeber, wenn er während eines Krankenstandes die Kündigung ausspricht, das Entgelt wie oben beschrieben weiter bezahlen, also über die Kündigungsfrist hinaus, außer es besteht kein Anspruch mehr oder der Mitarbeiter ist wieder gesund.

Wichtig für Dienstgeber

Auf Antrag erhält man, wenn man ein kleineres Unternehmen (unter 50 Mitarbeiter) führt für gewisse Krankenstände (länger als 11 Tage)  und Arbeitsunfälle  (länger als 3 Tage) Zuschüsse von der AUVA

Hier kommt man direkt zum Antrag

Hier zu weiteren Informationen

Wir wünschen eine gute Besserung!  🙂 

Bei Fragen steht dir das Team der Vietax Consulting GmbH natürlich gerne zur Verfügung! Melde dich unter office {at} vietax.at bzw. ruf uns an unter 01/934 66 34

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