Bei Unternehmensgründung, Veränderungen Ihres Unternehmens oder einfach so, um Steuern zu sparen.
Sie haben gerade die Firmengründung in Österreich vor sich oder stehen kurz davor Ihr Unternehmen zu gründen? Egal ob Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht oder Fragen betreffend der Personal-/Lohnverrechnung – wir können Sie im Umfang des § 2 Bilanzbuchhaltungsgesetz bestens betreuen.
Mit unserer Hilfe halten Sie alle gesetzlichen Vorschriften ein und brauchen keine Sorge vor etwaigen Prüfungen zu haben. Im Idealfall können sogar Ihre Steuerlasten optimiert werden.
Wir begleiten Sie gerne auf dem Weg in die Selbstständigkeit bei der Gründung Ihres Unternehmens oder unterstützen Sie bei der Umgründung.
Besonders betonen wollen wir, dass wir durch unsere Spezialisierung im Bereich des „KMU-Management“ genau verstehen, was ein KMU ist und wie die einzelnen betrieblichen Funktionalbereiche zusammenwirken. Wir wissen, wie wichtig KMU für die Volkswirtschaft sind und welche Herausforderungen die Gründung und das Management bedeuten. Mit unserer Spezialisierung kennen wir die benötigten Tools, um auf diese Herausforderungen entsprechend reagieren zu können.
Sind Sie mit Ihrem Accounting unzufrieden oder können wir die Prozesse optimieren? Wir übernehmen gerne diese Herausforderungen und bringen Sie wieder in die richtige Richtung.
Startup Österreich / Startup Beratung
Sie haben ein Startup gegründet ? Dann sind Sie genau richtig bei uns. Da wir glücklicherweise einige Startups betreuen, wissen wir, dass hier die Uhren anders ticken und deswegen erwähnen wir sie auch extra.
Für unsere derzeitigen Startups bieten wir momentan neben der laufenden Buchhaltung und Personalverrechnung verstärkt folgende Dienstleistungen an:
- Mahnwesen
- Benutzung bzw. Mitnutzung (in der Regel invoice@ihrunternehmen.at) Ihrer internen Emailadresse, sodass wir Ihre Financeabteilung nach außen darstellen
- Zahllauf: Zugang zu Ihrem Onlinebanking. Wir übernehmen den wöchentlichen Zahllauf und Sie müssen nur noch die Aufträge unterschreiben und senden
- Kostenstellenrechnung / Vorbereitung des Controllings
- Umfangreiche Beratung im Unternehmen gem. §2 (2) Z 1 Bilanzbuchhaltungsgesetz.
Diese Leistungen bieten wir natürlich auch unseren anderen Klienten an, jedoch hat uns die langjährige Praxis gezeigt, dass diese Dienstleistungen vermehrt von den Startups genutzt werden.