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Maßnahmen vor Jahresende 2020 – Für Arbeitgeber

By Oktober 30, 2020News

Auch oder gerade in einem von der Corona-Krise geprägten Jahr sollte der näher rückende Jahreswechsel zum Anlass für einen Steuer-Check genommen werden. Denn es finden sich regelmäßig Möglichkeiten, durch gezielte Maßnahmen legal Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Bedingt durch die Sondersituation um die Corona-Krise sind 2020 auch Förderungen von besonderem Interesse.

Maßnahmen vor Jahresende 2020 – Für Arbeitgeber

Lohnsteuer- und beitragsfreie Zuwendungen an Dienstnehmer (pro Dienstnehmer p.a.)
• Corona-Prämie (einmalige Bonuszahlung aufgrund der Corona-Krise) bis zu 3.000 €;
• Betriebsveranstaltungen (z.B. Weihnachtsfeier) 365 €;
• Sachzuwendungen (z.B. Weihnachtsgeschenk) 186 €;
• Freiwillige soziale Zuwendungen an den Betriebsratsfonds sowie zur Beseitigung von Katastrophenschäden;
• Kostenlose oder verbilligte Benützung von Einrichtungen und Anlagen, die der Arbeitgeber allen oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern zur Verfügung stellt (z.B. Kindergärten, Sportanlagen oder Betriebsbibliotheken, nicht aber ein vergünstigtes Fitnesscenter oder Garagenabstellplätze);
• Zukunftssicherung (z.B. Er- und Ablebensversicherungen, Krankenversicherungen, Anteile an Pensionsinvestmentfonds oder Pensionskassenbeiträge) bis 300 €;
• Freie oder verbilligte Mahlzeiten und Getränke am Arbeitsplatz von bis zu 8 € pro Arbeitstag (bis 1.7.2020 noch 4,4 €);
• Zuschuss für Kinderbetreuungskosten 1.000 € (pro Kind);
• Mitarbeiterrabatte auf Produkte des Unternehmens, die nicht höher als 20% sind, führen zu keinem Sachbezug. Diese 20% sind eine Freigrenze, d.h. wird ein höherer Rabatt gewährt, liegt prinzipiell ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor, von dem im gesamten Kalenderjahr nur 1.000 € (Freibetrag) steuerfrei sind;
• Mitarbeiterbeteiligung: für den Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Abgabe von Unternehmensanteilen an Mitarbeiter besteht ein jährlicher Freibetrag pro Mitarbeiter i.H.v. 3.000 €. Seit dem 1.1.2018 gibt es auch die Möglichkeit der unentgeltlichen oder verbilligten Abgabe von Aktien bis zu einem Wert von 4.500 € pro Jahr in steuer- und sozialversicherungsbefreiter Form. Voraussetzung ist, dass eine Mitarbeiterbeteiligungsstiftung die Aktien bis zum Ende des Dienstverhältnisses treuhändig verwaltet.

Bei Fragen steht dir das Team der Vietax Consulting GmbH natürlich gerne zur Verfügung! Melde dich unter office@vietax.at bzw. ruf uns an unter 01/934 66 34

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