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Sozialversicherung GSVG – Basics der Pflichtversicherung und voraussichtliche Werte 2016

By Oktober 4, 2015Februar 24th, 2018News
Sozialversicherung GSVG

Das Thema GSVG  bzw. Sozialversicherung der Selbstständigen ist ein komplexes Thema, welches für viele Unternehmer zu einem „überraschenden“ Kostenfaktor werden kann. Dieses Thema sollte daher verstanden werden und bei Fragen empfehlen wir sofort uns bzw. euren Bilanzbuchhalter/Steuerberater zu fragen. Soweit keine anderen Angaben, beziehen wir uns auf: WKO UBIT Club BH; Vortrag vom 23.09.2015  „SVA – besser und sicher selbstständig“; Referent Wolfgang Gruber (Abteilungsleiter Versicherungs- und Beitragsabteilung, GSVG)

Wer ist nach dem GSVG versichert?

  • Neue Selbstständige (ohne Gewerbeschein)
  • Inhaber von Gewerbeberechtigungen
  • Gesellschafter einer OG soweit diese WKO kammerzugehörig sind
  • Komplementäre einer KG
  • Geschäftsführer einer GmbH die nicht nach dem ASVG pflichtversichert sind

Der Versicherungsschutz umfasst die Pensions-, Krankenversicherung und  Unfallversicherung.

Gibt es Erleichterungen, wenn nur geringe Einkünfte erzielt werden?

Ja die gibt es, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Neue Selbstständige: bis 2015 gab es noch zwei Versicherungsgrenzen. Erst ab Überschreiten einer der Grenzen fiel man in die Pflichtversicherung. Ab 2016 gibt es hier eine Neuerung: „Ab 01.01.2016 gilt für ALLE neuen Selbstständige EINE Versicherungsgrenze in Höhe des 12 fachen der Geringfügigkeitsgrenze“. Dieser Wert beträgt in 2016 € 4.988,64. Das heißt wenn dieses Einkommen überschritten wird, fällt die Pflichtversicherung an.
  • Versicherte mit Einzelgewerbeberechtigungen: bei einem Jahresumsatz von weniger als € 30.000,00 und einem Jahreseinkommen das kleiner als  € 4.871,76 ist (2016 € 4.988,64) , werden keine Pensionsversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge fällig (also Unfallversicherung schon), wenn
    • Innerhalb der letzten 60 Kalendermonaten maximal 12 Monate nicht nach dem GSVG pflichtversichert oder
    • das 60. Lebensjahr vollendet hat oder
    • das 57. Lebensjahr vollendet hat und die Einkommensgrenzen in den letzten 60 Monaten nicht überschritten hat
[Antrag – geringe Einkünfte]

Was passiert wenn ich meine Selbstständigkeit unterbreche?

  • Bei WKO Zugehörigkeit: es muss eine Ruhendmeldung an die Kammer geschickt werden. Mit dem Kalendermonat wo die Ruhendmeldung an die Wirtschaftskammer übermittelt wurde, endet auch grundsätzlich die Pflichtversicherung. Grundsätzlich wird die Sozialversicherungsanstalt über die Ruhendmeldung informiert.
  • Als neuer Selbstständiger muss unbedingt die Sozialversicherungsanstalt über die Ruhendmeldung informiert werden, da diese ansonsten von einer kontinuierlichen Ausübung ausgeht.

[hier sind noch weitere Informationen]

Was passiert wenn ich sowohl ASVG- als auch GSVG Versicherung bezahle? (Mehrfachversicherung)

Beispiel: Es liegt ein Angestelltendienstverhältnis vor (ASVG Versicherung, unselbstständige Tätigkeit) & du bist aber gleichzeitig auch selbstständig tätig (GSVG Versicherung).

Es gibt die sogenannten Höchstbeitragsgrundlage. Diese beträgt aktuell € 5.425 monatlich. (GSVG 2016 € 5.670 monatlich): bis zu diesem Betrag werden beide „Versicherungen“ fällig. Wenn die Höchstbeitragsgrundlage überschritten wird, ist keine Versicherung mehr fällig (man bekommt den gesamten überschrittenen Betrag retour).

Grundsätzlich ermittelt die SVA automatisch mittels Steuerbescheid + Beitragsgrundlagennachweis (Krankenkassa) die Versicherungsbeträge und zahlt die zu viel bezahlten Beträge automatisch retour. Hier muss aber beachtet werden, dass die Steuererklärungen bzw. Lohnzetteln erst sehr spät an das Finanzamt zu übermitteln sind und somit kann es sehr lange dauern, bis man sein Geld wieder hat.

Wir empfehlen daher die SVA bei einer Mehrfachversicherung zu informieren und eine Gehaltsbestätigung über die nicht selbstständige Tätigkeit mitzuschicken. Sollte es zu einer Überschreitung der Höchstbeitragsgrundlage kommen, schreibt einem die SVA sofort weniger vor bzw. man bezahlt – soweit die Höchstbeitragsgrundlage durch die nicht selbstständige Tätigkeit bereits vollständig überschritten wurde – gar keine GSVG Beiträge mehr.

Das „verflixte“ dritte Jahr:

Für Neugründer gibt es Begünstigungen im ersten und zweiten Jahr der Selbstständigkeit. Wenn man aber dann doch mehr Einkommen erzielt, kann es zu einer Nachzahlung im dritten Jahr kommen.

Da dieses Thema ein sehr umfangsreiches ist, wollen wir es hier nicht behandeln (Bei Bedarf, schreiben wir gerne einen eigenen Blogeintrag darüber – bitte um Kontaktaufnahme). Hier gelangt ihr aber vorerst zu den wichtigsten Informationen.

Ich verdiene deutlich mehr /weniger als letztes Jahr… Was tun?!

Grundsätzlich werden die SVA – Beiträge mittels Zahlen des Steuerbescheides des drittvorangegangenen Jahres inkl. Anpassung der Inflation berechnet. Sollte aber eine Einkommensrückgang bemerkt werden bzw. ein Anstieg (und man möchte die Beträge sofort einzahlen und nicht mittels Nachbemessung [Nachzahlung] belastet werden), empfehlen wir die SVA zu kontaktieren. Diese kann die Beträge an das geschätzte niedrigere / höhere Einkommen anpassen.

Kann ich selbst die Beiträge überschlagsmäßig ermitteln?

Natürlich geht das. Die Formel lautet Beitragsgrundlage x Beitragssatz = Versicherungsbeitrag

Pensionsversicherung (PV)     18,50%

Krankversicherungen (KV)       7,65 %

Selbstständigenvorsorge (SV)   1,53%

Die Unfallversicherung ist ein einkommensunabhängiger Fixbetrag. In 2015 beträgt der Monatsbetrag € 8,90 (Jährlich € 106,80). In 2016 steigt der Monatsbeitrag auf voraussichtlich €9,11 (jährlich € 109,32)

Bei der Berechnung sind natürlich auch auf die Mindest- bzw. Höchstbeitragsgrundlagen zu achten.

Zu guter Letzt unser Tipp: Nützt das Angebot von „Meine SV“ online. Die Abwicklung von Fragen und Änderungen funktioniert hier in der Regel am Schnellsten. [Link MEINE SV]

Bei Fragen steht dir das Team der Vietax Consulting GmbH natürlich gerne zur Verfügung! Melde dich unter office {at} vietax.at bzw. ruf uns an unter 01/934 66 34

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