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Unternehmensberatung-GmbH Besteuerung

By Januar 1, 2018März 1st, 2018News
gmbh besteuerung

Umsatzbesteuerung nach vereinnahmten Entgelten auch für Unternehmensberatungs-GmbH

Normalerweise entsteht die Umsatzsteuerschuld mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Lieferung oder sonstige Leistung ausgeführt worden ist (Sollbesteuerung). Wenn die Rechnungsausstellung erst nach Ablauf des Kalendermonats erfolgt, verschiebt sich die Umsatzsteuerschuld um einen Monat.

Es kann somit auch zu einer Umsatzsteuerschuld kommen, wenn die Rechnung vom Kunden noch gar nicht bezahlt ist. Freiberufliche Unternehmer (insbesondere Ziviltechniker, Ärzte, Rechtsanwälte, Journalisten, Dolmetscher und auch Unternehmensberater) konnten davon abweichend immer schon die Umsatzsteuer erst mit der Monatsvoranmeldung anlässlich des tatsächlichen Zahlungseingangs abführen (Istbesteuerung). Bei Gesellschaften gilt die Istbesteuerung ex lege dann, wenn diese berufsrechtlichzugelassen sind und eine freiberufliche Tätigkeit ausführen. Dies ist auch der Grund dafür, warum eine Wirtschaftstreuhand-GmbH oder Rechtsanwaltskanzleien in Form einer GmbH der Istbesteuerung unterliegen.

Einer Entscheidung des VwGH (GZ Ro 2015/15/0045 vom 28.6.2017) zufolge besteht für die Istbesteuerungvon Gesellschaften aber ein wesentlich größerer Anwendungsbereich. Im Anlassfall wurde entgegen der Ansicht von Finanzamt und BFG entschieden, dass die Umsätze einer Unternehmensberatungs-GmbHebenfalls der Istbesteuerung unterliegen. Diesen Überlegungen liegt der Grundsatz der Neutralität des europäischen Mehrwertsteuersystems zugrunde. Wäre nämlich der Steuerpflichtige keine Kapitalgesellschaft (hier GmbH), sondern eine natürliche Person, die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit bezieht, würde ihr grundsätzlich die Istbesteuerung gemäß § 17 Abs. 1 UStG zustehen. Im Sinne der Gleichbehandlung soll es dann auch keinen Unterschied machen, ob die Tätigkeit einer berufsrechtlichen Regelung unterliegt (wie es beispielsweise bei Unternehmensberatung nicht der Fall ist).

Praktisch bedeutet diese Entscheidung für freiberufliche Gesellschaften eine wesentliche Erleichterung. Künftig kann die Istbesteuerung für sämtliche in § 22 Z 1 lit. b EStG genannten Tätigkeiten, unabhängig ob der Steuerpflichtige eine natürliche Person oder eine Kapitalgesellschaft ist, angewandt werden.

Bei Fragen steht dir das Team der Vietax Consulting GmbH natürlich gerne zur Verfügung! Melde dich unter office {at} vietax.at bzw. ruf uns an unter 01/934 66 34

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